Wappen Landesjagdverband RLP

Kreisgruppe der Jäger Mainz-Bingen e.V.

Wappen Landkreis Mainz-Bingen

Schießstand (LJV) Mainz-Ebersheim

"Kurzwaffe, Kugel, Rollhase, Wurfscheibe"

Obmann jagdliches Schießwesen

Harald Schrauth

harald.schrauth@
kreisgruppe-mainzbingen.de

1. Stv. Obmann jagdliches Schießwesen

Heiko Fink

Tel. 0171 / 9937945

heiko.fink@
kreisgruppe-mainzbingen.de

2. Stv. Obmann jagdliches Schießwesen

Heinz Luzius

Tel. 0173 / 9829869

heinz.luzius@
kreisgruppe-mainzbingen.de

Anfahrt nach Kordinaten:
Dezimalgrad (WGS84)
N 49.905278    E 8.232778

Grad Minuten Sekunden (WGS84)
49°54'19.0"N    8°13'58.0"E

Höhe (Meter über NN):
240



ganzjährige Öffnungszeiten:

mittwochs, 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr (100m Kugelstand, Rollhase)
samstags, 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr (100m Kugelstand, Rollhase)
sonntags, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr (100m Kugelstand, Rollhase, Trap)

An gesetzlichen Feiertagen (RLP), sowie Totensonntag und Volkstrauertag, bleibt der Schießstand geschlossen.


Erreichbarkeit, Schießstand Mainz-Ebersheim (Tel. 06136 42470)




1. Während der Öffnungszeiten werden der Kurzwaffenstand, der Laufende-Keiler-Stand und der Trap-Stand geöffnet, sofern in ausreichender Anzahl Schießleiter vor Ort sind und entsprechender Bedarf besteht.
2. Unsere Schießanlagen sind an allen Feiertagen (RLP) geschlossen.
3. An besonderen Tagen, wie Heiligabend, Silvester und Kar-Samstag, sind unsere Schießanlagen ebenfalls geschlossen.
4. Von Januar bis Ende April 2023, ist am jeweils letzten Sonntag im Monat der "Laufender-Keiler-Stand" vermietet und steht daher für weitere Schützen nicht zur Verfügung.
5. Auf Hygiene und angemessenen Abstand ist unbedingt zu achten.
6. Durchführung des Schießens
6.1.1. Der Versicherungsschutz (Haftpflichtversicherung) muss von Personen, die schießen wollen, nachgewiesen werden. Jeder Schütze ist für jeden von ihm abgegebenen Schuss und dessen Folgen verantwortlich.
6.1.2. Mit dem Schießen darf erst begonnen werden, wenn die Standaufsicht das Schießen freigibt.

6.3.2. Innerhalb der Schießstätte sind Waffen und Munition nach folgenden Vorschriften zu handhaben:
6.3.2.1. Langwaffen sind auf der Schießstätte am Fahrzeug, also vor dem Betreten der Schützenstände, aus dem Transportbehältnis zu entnehmen und in eine Richtung zu öffnen, in der niemand gefährdet werden kann.
6.3.2.3. Kurzwaffen sind ausnahmslos im Behältnis (Futteral oder Koffer) zu transportieren und sind erst auf den Schützenständen aus den Behältnissen zu entnehmen. Die Waffen sind zu öffnen und müssen dabei in die vorgeschriebene Schussrichtung weisen.
6.3.2.4. Langwaffen dürfen nur abgestellt und Kurzwaffen abgelegt werden, wenn sie entladen, die Magazine entnommen und die Verschlüsse, soweit konstruktionsbedingt möglich, geöffnet bzw. die Trommeln ausgeschwenkt sind.

Für den Verlust von Ihrem Eigentum übernimmt die Kreisgruppe keine Haftung.


Zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen
6.4.1. Gewehrriemen sind von Schusswaffen zu entfernen.
6.4.3. Anschlag- und Zielübungen sind nur mit ungeladenen Waffen auf den Schützenständen mit Genehmigung der Standaufsicht gestattet; dabei müssen die Laufmündungen in die vorgeschriebene Schussrichtung zeigen.
6.4.4. Will ein Schütze auf einem Büchsenstand seine Waffe bzw. das Magazin mit mehr als einer Patrone laden, so hat er dies der Standaufsicht vorher mitzuteilen.
6.4.5. Will ein Schütze beim Flintenschießen seine Waffe mit mehr als zwei Patronen laden, so hat er dies der Standaufsicht vorher mitzuteilen.
6.4.6. Beim Trap-Schießen hat der Schütze beim Wechsel von einer Schützenposition auf die folgenden die Waffe zu öffnen. Selbstlade- und Repetierflinten sind vor jedem Positionswechsel zu entladen. Vor einem Wechsel von der letzten auf die erste Schützenposition sowie nach Beendigung des Schießens, ist die Waffe zu entladen. Dabei ist sie in eine Richtung zu öffnen, in der niemand gefährdet werden kann.

Zusatz: Beim Trap-Schießen ist vor jedem Wechsel von einer Schützenposition auf die folgende die Waffe zu öffnen und zu entladen. (gilt für alle Flintenarten) Die Waffe darf nur geöffnet und entladen, mit dem Lauf auf der dafür vorgesehenen Vorrichtung aufgestützt werden.


Beim Betreten der Schießanlagen ist grundsätzlich geeignete Kleidung zu tragen. Ihre Sicherheit ist uns wichtig!


Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus der gültigen DJV Schiessstandordnung (1.April 2015).


Noch ein weiterer Hinweis für die Benutzer des Schießstandes:
Lassen Sie Ihre Munition, Waffen und sonstiges Eigentum nicht unbeaufsichtigt. Der LJV haftet nicht für Verluste. Jeder Benutzer des Schießstandes ist für seine Ausrüstung selbst verantwortlich und verpflichtet sich außerdem zur Einhaltung der geltenden Sicherheitsbestimmungen.


Hinweis für Sportschützen:
Wenn Sie als Sportschütze den Schießstand nutzen wollen, muss Ihr Versicherungsschutz explizit auch den Schießbetrieb auf einem jagdlichen Schießstand abdecken. Dies muss klar ersichtlich sein! Anderenfalls ist eine Tagesversicherung an der Theke des Aufenthaltsraumes zu lösen. Die Schießleiter sind angehalten dieses zu überprüfen.


Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Harald Schrauth, Schießobmann