Wappen Landesjagdverband RLP

Kreisgruppe der Jäger Mainz-Bingen e.V.

Wappen Landkreis Mainz-Bingen

Der Weg zum Jagdschein in Rheinland-Pfalz

Allgemeines


In ganz Deutschland gilt, dass jeder, der die Jagd ausüben möchte, einen Jagdschein besitzen muss. Die Erteilung erfolgt in der Regel durch die 'Untere Jagdbehörde' (Kreis- oder Stadtverwaltung). Sie darf nur erfolgen, wenn der Bewerber in Deutschland eine Jägerprüfung absolviert hat, die aus einem schriftlichen und einem mündlich-praktischen Teil sowie aus einer Schießprüfung bestehen soll.

Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, darf nur ein Jugendjagdschein erteilt werden. Ein Jugendjagdschein berechtigt nur zur Jagdausübung, wenn der Jugendliche in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder einer jagdlich erfahrenen Begleitperson ist. Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden. Sobald der Jugendliche volljährig ist, d.h. 18 Jahre alt ist, besteht ohne weitere Prüfung Anspruch auf die Erteilung eines regulären Jagdscheins.

In Rheinland-Pfalz ist die Jägerprüfung grundsätzlich in dem Landkreis abzulegen, in dem der Prüfling seinen Hauptwohnsitz hat. Ausnahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Zur Prüfung kann nur zugelassen werden, wer eine theoretische und praktische Ausbildung von derzeit 1/2-jähriger Dauer bei einem bestätigten Lehrherrn (Mentor) nachweisen kann. Die Ausbildung orientiert sich am Jagdjahr in zwei Perioden. (Periode 1: Februar bis Oktober, Periode 2: Oktober bis Mai)
Jede 'Untere Jagdbehörde' und jeder örtlich zuständige Kreisjagdmeister kann in der Regel Auskunft darüber geben, welche Jäger und Jägerinnen als Lehrherren anerkannt bzw. bestätigt sind.

Wir in der Kreisgruppe Mainz-Bingen bieten darüber hinaus allen Jagdscheinanwärtern für die theoretische Ausbildung eine umfangreiche Ganzjahresbetreuung an.
(wöchentlich stattfindende Unterrichtsabende, regelmäßige Betreuung beim Schießunterricht etc.) Informationen erteilt der Kreisjagdmeister.




Prüfungsumfang


Die Prüfung ist zeitlich in der Reihenfolge Schießprüfung, schriftliche Prüfung und mündlich-praktische Prüfung durchzuführen.

Die Schießprüfung gliedert sich in die drei Disziplinen Flintenschießen, Büchsenschießen und Kurzwaffenschießen. Das Flintenschießen erfolgt auf bewegte Ziele; in der Regel Rollhasen. Beim Büchsenschießen sind sieben Kugelschüsse auf feststehende (Entfernung: 100 m) und drei Kugelschüsse auf eine bewegliche Scheibe (laufender Keiler, Entfernung 50 bis 60 m) abzugeben. Von 100 zu erzielenden Ringen müssen mindestens 60 erreicht werden. Das Kurzwaffenschießen erfolgt auf eine Entfernung von sieben Metern auf eine feststehende Scheibe. Eine nicht bestandene Schießprüfung darf einmal wiederholt werden.

In der schriftlichen und mündlich-praktischen Prüfung sind ausreichende Kenntnisse in folgenden Sachgebieten nachzuweisen:

  • Tierarten, Wildbiologie, Wildhege
  • Jagdbetrieb (einschl. der Unfallverhütung und des erforderlichen jagdlichen Brauchtums),
    Wildschadenverhütung, Land- und Waldbau, Führung und Haltung von Jagdhunden.
  • Waffenrecht, Waffentechnik, Umgang mit Waffen und Munition (insbesondere Führung von Jagdwaffen einschl. Kurzwaffen)
  • Behandlung des erlegten Wildes unter besonderer Berücksichtigung der hygienisch erforderlichen Maßnahmen,
    Beurteilung der gesundheitlich unbedenklichen Beschaffenheit des Wildbrets, insbesondere auch hinsichtlich seiner Verwendung als Lebensmittel
  • Jagdrecht
  • Tierschutz- sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht
Die Prüfung findet ‘landeseinheitlich’ in der Regel im Oktober und Mai statt.





Sie möchten sich zur Ausbildung anmelden ?


hier ist beschrieben was zu tun ist !

... und hier sind die notwendigen Formulare dazu:


Anmeldung zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung
Information zur Vorlage bei der Kreisverwaltung/Stadt Mainz
Liste der Mentoren (Stand: 17.11.2023)
Bestätigung des Mentors
Antrag auf Mitgliedschaft im Landesjagdverband (LJV)




Unterrichtsplan Jagdscheinanwärter 2024 Version: 06.01.2024