Erreichbarkeit, Schießstand Mainz-Ebersheim (Tel. 06136 42470)
ganzjährige Öffnungszeiten:
mittwochs, 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr (100m Kugelstand, Rollhase)
samstags, 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr (100m Kugelstand, Rollhase)
sonntags, 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr (100m Kugelstand, Rollhase, Trap)
Während der Öffnungszeiten werden der Kurzwaffenstand, der Laufende-Keiler-Stand und der
Trap-Stand geöffnet, sofern in ausreichender Anzahl Schießleiter vor Ort sind und entsprechender
Bedarf besteht.
Unsere Schießanlagen sind an allen Feiertagen (RLP) geschlossen.
An besonderen Tagen, wie Heiligabend, Silvester und Kar-Samstag, sind unsere Schießanlagen ebenfalls geschlossen.
Von Januar bis Ende April 2023, ist am jeweils letzten Sonntag im Monat der "Laufender-Keiler-Stand" vermietet und steht daher für weitere Schützen nicht zur Verfügung.
Auf Hygiene und angemessenen Abstand ist unbedingt zu achten.
6. |
Durchführung des Schießens |
6.1.1. |
Der Versicherungsschutz (Haftpflichtversicherung) muss von Personen, die schießen
wollen, nachgewiesen werden. Jeder Schütze ist für jeden von ihm abgegebenen Schuss
und dessen Folgen verantwortlich. |
6.1.2. |
Mit dem Schießen darf erst begonnen werden, wenn die Standaufsicht das Schießen
freigibt.
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6.3.2. |
Innerhalb der Schießstätte sind Waffen und Munition nach folgenden Vorschriften zu
handhaben: |
6.3.2.1. |
Langwaffen sind auf der Schießstätte am Fahrzeug, also vor dem Betreten der
Schützenstände, aus dem Transportbehältnis zu entnehmen und in eine Richtung zu
öffnen, in der niemand gefährdet werden kann. |
6.3.2.3. |
Kurzwaffen sind ausnahmslos im Behältnis (Futteral oder Koffer) zu transportieren
und sind erst auf den Schützenständen aus den Behältnissen zu entnehmen. Die Waffen
sind zu öffnen und müssen dabei in die vorgeschriebene Schussrichtung weisen. |
6.3.2.4. |
Langwaffen dürfen nur abgestellt und Kurzwaffen abgelegt werden, wenn sie
entladen, die Magazine entnommen und die Verschlüsse, soweit konstruktionsbedingt
möglich, geö ffnet bzw. die Trommeln ausgeschwenkt sind. |
Für den Verlust von Ihrem Eigentum übernimmt die Kreisgruppe keine Haftung.
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Zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen
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6.4.1. |
Gewehrriemen sind von Schusswaffen zu entfernen.
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6.4.3. |
Anschlag- und Zielübungen sind nur mit ungeladenen Waffen auf den Schützenständen
mit Genehmigung der Standaufsicht gestattet; dabei müssen die Laufmündungen in die
vorgeschriebene Schussrichtung zeigen.
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6.4.4. |
Will ein Schütze auf einem Büchsenstand seine Waffe bzw. das Magazin mit mehr als
einer Patrone laden, so hat er dies der Standaufsicht vorher mitzuteilen.
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6.4.5. |
Will ein Schütze beim Flintenschießen seine Waffe mit mehr als zwei Patronen laden,
so hat er dies der Standaufsicht vorher mitzuteilen.
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6.4.6. |
Beim Trap-Schießen hat der Schütze beim Wechsel von einer Schützenposition auf die
folgenden die Waffe zu öffnen. Selbstlade- und Repetierflinten sind vor jedem
Positionswechsel zu entladen. Vor einem Wechsel von der letzten auf die erste
Schützenposition sowie nach Beendigung des Schießens, ist die Wa ffe zu entladen. Dabei
ist sie in eine Richtung zu ö ffnen, in der niemand gefährdet werden kann.
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Zusatz: Beim Trap-Schießen ist vor jedem Wechsel von einer Schützenposition auf die folgende
die Waffe zu öffnen und zu entladen. (gilt für alle Flintenarten) Die Waffe darf nur geöffnet und
entladen, mit dem Lauf auf der dafür vorgesehenen Vorrichtung aufgestützt werden.
Beim Betreten der Schießanlagen ist grundsätzlich geeignete Kleidung zu tragen. Ihre Sicherheit
ist uns wichtig!
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus der gültigen DJV Schiessstandordnung
(1.April 2015).
Noch ein weiterer Hinweis für die Benutzer des Schießstandes:
Lassen Sie Ihre Munition, Waffen und sonstiges Eigentum nicht unbeaufsichtigt. Der LJV haftet
nicht für Verluste. Jeder Benutzer des Schießstandes ist für seine Ausrüstung selbst
verantwortlich und verpflichtet sich außerdem zur Einhaltung der geltenden
Sicherheitsbestimmungen.
Hinweis für Sportschützen:
Wenn Sie als Sportschütze den Schießstand nutzen wollen, muss Ihr Versicherungsschutz
explizit auch den Schießbetrieb auf einem jagdlichen Schießstand abdecken. Dies muss klar
ersichtlich sein! Anderenfalls ist eine Tagesversicherung an der Theke des Aufenthaltsraumes zu
lösen. Die Schießleiter sind angehalten dieses zu überprüfen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis. Harald Schrauth, Schießobmann
Schießwesen
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